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   OVG Sachsen, 29.12.2009 - 1 D 34/08   

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https://dejure.org/2009,18806
OVG Sachsen, 29.12.2009 - 1 D 34/08 (https://dejure.org/2009,18806)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 29.12.2009 - 1 D 34/08 (https://dejure.org/2009,18806)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 29. Dezember 2009 - 1 D 34/08 (https://dejure.org/2009,18806)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    VwVfG § 57, § 53 Abs. 2 S. 1
    Stellplatzablöse; Haftungsbescheid; Gehörsrüge

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Ablehnung von Prozesskostenhilfe aufgrund fehlender Erfolgsaussichten bei noch nicht erfolgter höchstgerichtlicher oder obergerichtlicher Klärung der entscheidungserheblichen Rechtsfrage; Annahme der Verjährung aufgrund der Einordnung eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Ablehnung von Prozesskostenhilfen aufgrund fehlender Erfolgsaussichten bei noch nicht erfolgter höchstgerichtlicher oder obergerichtlicher Klärung der entscheidungserheblichen Rechtsfrage; Annahme der Verjährung aufgrund der Einordnung eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 14.06.2006 - 2 BvR 626/06

    Prozesskostenhilfe bei höchstrichterlich noch nicht geklärter Rechtsfrage

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.12.2009 - 1 D 34/08
    Die Anforderungen an die hinreichende Erfolgsaussicht dürfen deshalb nicht überspannt werden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.6.2006, BayVBl. 2006, 677, und Beschl. v. 26.2.2007, NVwZ-RR 2007, 361).

    Denn dadurch würde der unbemittelten Partei im Gegensatz zu der bemittelten die Möglichkeit genommen, ihren Rechtsstandpunkt im Hauptsacheverfahren darzustellen und von dort aus in die höhere Instanz zu bringen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.6.2006 a. a. O.).

  • BVerwG, 30.08.1985 - 4 C 10.81

    Baurecht - Stellplatz - Ausgleichszahlung

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.12.2009 - 1 D 34/08
    Geht man mit dem Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 30.8.1985, NJW 1986, 600) davon aus, dass es sich bei der Stellplatzablöse um eine Sonderabgabe handelt, gelten für sie über §§ 36, 3 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. c und Nr. 5 Buchst. bSächsKAG die §§ 191 ff. und 228 ff. AO.
  • BVerfG, 26.02.2007 - 1 BvR 474/05

    Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Verweigerung von

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.12.2009 - 1 D 34/08
    Die Anforderungen an die hinreichende Erfolgsaussicht dürfen deshalb nicht überspannt werden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.6.2006, BayVBl. 2006, 677, und Beschl. v. 26.2.2007, NVwZ-RR 2007, 361).
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